01.12.2006 | Zahlungstermine beachten
Steuern und Sozialabgaben: Termine 2007
Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten Arbeitgeber unter Ausnutzung der gesetzlich gewährten Zahlungsschonfrist zahlen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein.
Unser Service: Damit Sie die Zahlungstermine im Griff haben, haben wir die Termine in einem Kalender zusammengefasst. Diesen finden Sie auch in unserem Online-Service (www.iww.de) unter „Arbeitshilfen“.
Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen
Die monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen müssen jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgegeben werden. Wird der Abgabetermin nicht eingehalten, droht ein Verspätungszuschlag (§ 152 AO). Dieser kann bis zu zehn Prozent der festzusetzenden Steuer betragen.
Dreitägige Zahlungs-Schonfrist
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