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  • 01.12.2007 | Zahlungstermine beachten

    Steuern und Sozialabgaben: Termine 2008

    Die jeden Monat fällige Lohnsteuer sollten Arbeitgeber unter Ausnutzung der gesetzlich gewährten Zahlungsschonfrist zahlen. Fallen die Termine auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, darf die Zahlung sogar am nächsten Werktag erfolgen. Anders ist es bei den Sozialversicherungsbeiträgen. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. 

     

    Unser Service: Damit Sie die Zahlungstermine im Griff haben, haben wir die Termine in einem Kalender zusammengefasst. Diesen finden Sie auch im Online-Service unter „Arbeitshilfen/Checklisten“ Stichwort „Lohnabrechnung“. Um den Online-Service nutzen zu können, müssen Sie sich unter www.iww.de einmalig für „myIWW“ registrieren. 

     

    Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldungen

    Die monatlichen Lohnsteuer-Anmeldungen müssen jeweils bis zum 10. des Folgemonats beim Finanzamt abgegeben werden. Wird der Abgabetermin nicht eingehalten, droht ein Verspätungszuschlag (§ 152 AO). Dieser kann bis zu zehn Prozent der festzusetzenden Steuer betragen. 

     

    Dreitägige Zahlungs-Schonfrist