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  • · Fachbeitrag · Doppelte Haushaltsführung

    Besuchsfahrten vom Familienwohnsitz zählen in der Regel nicht

    | Fährt ein Ehegatte mit doppelter Haushaltsführung aus privatenGründen ausnahmsweise nicht am Wochenende „nach Hause“ an denFamilienwohnsitz, sondern besucht ihn stattdessen sein Ehegatte, sodürfen die Ehegatten diese Besuchsfahrten nicht steuerlich absetzen.Das hat der BFH entschieden. |

     

    Begründung des BFH: Solche Besuchsfahrten sind Privatsache derEheleute (Beschluss vom 2.2.2011, Az: VI R 15/10; Abruf-Nr. 111070).

     

    PRAXISHINWEIS | Anders sieht es aus, wenn die Heimfahrt aus beruflichenGründen unterbleibt (zum Beispiel Sonntags- oderBereitschaftsdienst, Erkrankung, Arbeitsüberlastung). Dannkönnen die Kosten für Besuchsfahrten des in der Familienwohnunglebenden Ehegatten steuermindernd geltend gemacht werden (BFH,Urteil vom 28.1.1983, Az: VI R 136/79).

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 94 | ID 26745120