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  • 04.08.2021 · Nachricht · Abfindung

    Abfindung nach Sprinterklausel wird ermäßigt besteuert

    | Eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer „Sprinterklausel“ gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern. Dies hat das FG Hessen rechtskräftig entschieden und sich damit gegen das Finanzamt gestellt. |