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  • 30.09.2013 · Fachbeitrag · Abfindung

    Steuerermäßigung für Abfindung bei Zahlung in Teilbeträgen?

    | Der BFH muss entscheiden, ob bei einer Abfindung eine Teilleistung von 12,5 Prozent, die der Arbeitnehmer erhält, weil er seine Kündigungsschutzklage zurücknimmt und in eine Transfer-Gesellschaft wechselt, noch geringfügig ist und damit die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung (Fünftel-Regelung) noch erfüllt sind bzw. ob es sich bei der Teilleistung um eine Zahlung aus Gründen der sozialen Fürsorge handelt, die die Steuerermäßigung nicht beeinträchtigt (Az. beim BFH: IX R 28/13). |