10.12.2024 · Nachricht · Altersteilzeit
Altersteilzeit-Aufstockungsbetrag: BFH klärt Besteuerungsregeln
| Ein Aufstockungsbetrag nach dem Altersteilzeitgesetz (AltTZG) ist steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet, seine wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und der Arbeitgeber aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung das Arbeitsentgelt der Altersteilzeit um mindestens 20 Prozent aufgestockt hat. Weitere Voraussetzung der Steuerbefreiung ist, dass der Arbeitnehmer sich noch nicht im Ruhestand befindet. Wann letzteres der Fall ist, musste der BFH jetzt klären. |
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