29.04.2015 · Fachbeitrag · Altersversorgung
Anfangszeitpunkt für den Freibetrag bei Versorgungsbezügen
| Von Versorgungsbezügen im Alter bleibt ein bestimmter Freibetrag samt Zuschlag steuerfrei. Die Beträge sind aus einer Tabelle zu entnehmen, die nach dem Jahr des Versorgungsbeginns gestaffelt ist. Zu diesem maßgeblichen Jahr hat das BMF sein Anwendungsschreiben geändert. |
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