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  • · Fachbeitrag · Altersversorgung

    Direktversicherung und Ertragsanteilsbesteuerung

    | Die Frage eines Lesers: Kann bei einer Direktversicherung die Besteuerung mit dem Ertragsanteil erfolgen? Wir haben Dr. Claudia Veh von der SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH in München gefragt. |

     

    DIE ANTWORT | Ja, und zwar in folgenden Fällen:

    • Bei § 40b-EStG-geförderten Direktversicherungen
    • Bei Direktversicherungen, deren Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen geleistet werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einer nach § 3 Nr. 63 EStG geförderten Direktversicherung ein höherer Betrag eingezahlt wird als der, der nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt wird. Übersteigt also die Zahlung vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (gegebenenfalls zuzüglich 1.800 Euro), so wird die Rentenzahlung hinsichtlich des übersteigenden Betrags mit dem Ertragsanteil besteuert.
    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 201 | ID 27387720