· Fachbeitrag · Altersversorgung
Direktversicherung und Ertragsanteilsbesteuerung
| Die Frage eines Lesers: Kann bei einer Direktversicherung die Besteuerung mit dem Ertragsanteil erfolgen? Wir haben Dr. Claudia Veh von der SLPM Schweizer Leben PensionsManagement GmbH in München gefragt. |
DIE ANTWORT | Ja, und zwar in folgenden Fällen:
- Bei § 40b-EStG-geförderten Direktversicherungen
- Bei Direktversicherungen, deren Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen geleistet werden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn bei einer nach § 3 Nr. 63 EStG geförderten Direktversicherung ein höherer Betrag eingezahlt wird als der, der nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei gestellt wird. Übersteigt also die Zahlung vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (gegebenenfalls zuzüglich 1.800 Euro), so wird die Rentenzahlung hinsichtlich des übersteigenden Betrags mit dem Ertragsanteil besteuert.
Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 201 | ID 27387720