30.10.2017 · Nachricht · Altersversorgung
Ist der Rechnungszinsfuß von sechs Prozent verfassungswidrig?
| Das FG Köln hält den Rechnungszinsfuß von sechs Prozent zur Ermittlung von Pensionsrückstellungen in § 6a EStG im Jahr 2015 für verfassungswidrig. Es hat daher beschlossen, das Klageverfahren (Az. 10 K 977/17) auszusetzen und eine Entscheidung des BVerfG über die Verfassungsmäßigkeit des Rechnungszinsfußes einzuholen. |
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