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  • 13.07.2017 · Nachricht · Altersversorgung/Pensionszusage

    Anerkennung einer Pensionszusage mit Abfindungsklausel

    | Das Schriftform- und Eindeutigkeitsgebot nach § 6a Abs. 1 Nr. 3 EStG für die steuerliche Anerkennung einer Pensionszusage im Hinblick auf die darin enthaltene Abfindungsklausel verlangt nicht die Angabe des konkreten Rechnungszinses und der anzuwendenden Sterbetafel. Das hat das FG Schleswig in zwei Verfahren entschieden. Ob das der BFH auch so sieht, wird sich zeigen. |