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  • 07.01.2016 · Downloads allgemein · Lohn und Gehalt · Lohnsteuer

    Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge

    Ist eine Verrechnung der Sozialbeiträge nicht möglich, weil der Berichtigungszeitraum länger als 24 Monate zurückliegt oder eine Betriebsprüfung stattgefunden hat, kann der Arbeitgeber bei der zuständigen Krankenkasse einen „Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge“ stellen. Den Antrag dazu finden Sie nachfolgend.