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  • · Fachbeitrag · Dienstwagen

    Darauf sollten Arbeitgeber bei einer Leasing-Sonderzahlung für den Dienstwagen achten

    | Überlässt ein bilanzierender Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen geleasten Dienstwagen und ermittelt den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung per Fahrtenbuch, ist eine Leasing-Sonderzahlung periodengerecht auf die Laufzeit des Leasingvertrags zu verteilen. Das hat der BFH klargestellt. Für Arbeitgeber heißt das: Sie müssen anders rechnen, wenn in den Fahrzeugkosten eine Leasing-Sonderzahlung enthalten ist. Und sie sollten die Möglichkeiten kennen, zu viel gezahlte Lohnsteuer und Sozialbeiträge für die Vergangenheit zurückzuholen. |

    BFH überstimmt Finanzverwaltung

    Die Finanzverwaltung vertritt bisher die Auffassung, die Leasing-Sonderzahlung sei bei der Ermittlung der Privatnutzung nach der Fahrtenbuchmethode im ersten Jahr in voller Höhe den Gesamtkosten zuzurechnen (§ 11 Abs. 2 EStG; Urteil vom 15.4.2010, Az. VI R 20/08, Abruf-Nr. 102066). Das erhöht den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung im ersten Jahr deutlich.

     

    Dieser Praxis schob der BFH nun einen Riegel vor. Nach seiner Ansicht ist die Sonderzahlung aktiv abzugrenzen und nur anteilig beim geldwerten Vorteil zu berücksichtigen (BFH, Urteil vom 3.9.2015, Az. VI R 27/14, Abruf-Nr. 180928).