· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Antworten auf die häufigsten Praxisfragen rund um die Inflationsausgleichsprämie
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Aufgrund der immensen Breitenwirkung und des erheblichen Spareffekts werden aktuell viele Lohnbüros mit Fragen zur Inflationsausgleichsprämie (IAP) konfrontiert. Auch viele Leseranfragen haben LGP erreicht. Gelegen kommt es daher, dass das BMF die FAQ zur IAP veröffentlicht hat. LGP hat die häufigsten Fragen nachfolgend für Sie aufgearbeitet. |
Die Inflationsausgleichsprämie
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern eine IAP bis zu einem Betrag von 3.000 Euro on top zum Gehalt im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 steuer- und sozialabgabenfrei gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG). Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze. Zahlt der Arbeitgeber einen höheren Betrag, bleiben 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei; der die 3.000 Euro übersteigende Betrag ist steuer- und beitragspflichtig.
Antworten auf die häufigsten Praxisfragen
Viele Leseranfragen haben LGP zur IAP erreicht. Zwischenzeitlich hat das BMF die FAQ zur IAP veröffentlicht (FAQ vom 07.12.2022, Abruf-Nr. 232721). Nachfolgend finden Sie die Antworten auf die häufigsten Praxisfragen.
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