· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Arbeitgeber darf Smartphone und Software steuerfrei überlassen
| Die private Nutzung von Computer-Software des Arbeitgebers wird für die Arbeitnehmer über § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei gestellt. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Datenverarbeitungsgeräte wie Smartphones oder Tablets überlässt. Der Finanzausschuss hat am 29. Februar 2012 eine entsprechende Gesetzesänderung beschlossen, die in das Änderungsgesetz zum Gemeindefinanzreformgesetz aufgenommen wurde. |
Quelle: ID 31641030