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  • · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Bahncard 100: So bleibt sie bei Arbeitnehmern lohnsteuerfrei

    | Eine Bahncard 100 kann beim Arbeitnehmer selbst dann steuerfrei bleiben, wenn er sie privat oder für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzt. Das hat die Bundesregierung klargestellt und damit eine Verfügung der OFD Frankfurt bestätigt. |

     

    Hintergrund | Finanzämter außerhalb Hessens ignorierten schon mal die Verfügung der OFD Frankfurt vom 31.07.2017 (Az. S 2334 A ‒ 80 ‒ St 222, Abruf-Nr. 196491). Eindeutig ist jetzt die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Bundestags-Drucksache 19/4798, Abruf-Nr. 205261). Danach gilt Folgendes:

    • Prognostiziert der Arbeitgeber beim Kauf der Bahncard 100 für seinen Arbeitnehmer, dass die Kosten für dessen berufliche Auswärtstätigkeiten (Einzelfahrkarten) die Kosten für den Kauf der Bahncard übersteigen werden (= prognostizierte Vollamortisation), erwirbt der Arbeitgeber die Bahncard aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse. Folge: Es entsteht kein geldwerter Vorteil beim Arbeitnehmer.