· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
BFH eröffnet Gestaltungen: Kostenlose Überführung eines Pkw ist eigenständiger Sachbezug
von Steuerberater, Dipl.-Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| Erhält ein Arbeitnehmer eines Automobilherstellers einen Pkw zum rabattierten Preis und werden ihm für die Überführung zu seinem Betrieb (Niederlassung, Autohaus) keine Kosten berechnet, so werden zwei eigenständige Sachbezüge begründet. Wird das Fahrzeug nicht zum Betrieb, sondern vom Produktionsort abholbereit lediglich zum überregionalen Versandzentrum bzw. zur Konzernzentrale transportiert, so entsteht mangels Überführungsleistung überhaupt kein Sachbezug. Erfahren Sie, welche Gestaltungsmöglichkeiten diese BFH-Entscheidung in der Praxis eröffnet. |
Die zwei BFH-Urteile zu kostenlosen Transportleistungen
Nicht berechnete Transportkosten einer Ware wirken sich nicht wertsteigernd auf deren Wert aus. Sie stellen einen separaten Sachbezug dar. Diesen ‒ in 2018 aufgestellten ‒ Grundsatz hat der BFH mit seiner neuen Entscheidung bestätigt (BFH, Urteil vom 16.01.2020, Az. VI R 31/17, Abruf-Nr. 214982).
Alter Fall: Fracht-, Liefer- und Versandkosten von Waren
Im ersten Fall hatte der BFH entschieden, dass Fracht-, Liefer- und Versandkosten von Waren (im Urteilsfall handelsübliche Verbrauchsgüter) nicht zum ortsüblichen Endpreis i. S. v. § 8 Abs. 2 EStG zählen. Dieser Endpreis ist demnach der Preis, den der Letztverbraucher nur für die Ware selbst aufbringt.
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