10.10.2018 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
BMF: Umzugskostenpauschalen angepasst
| Unternehmen können punkten, wenn sie Arbeitnehmern den Umzug finanzieren. Ihnen steht eine Palette an steuerfreien Erstattungsmöglichkeiten für umzugsbedingte Auslagen zur Verfügung. Das BMF hat jetzt die Pauschalen für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen ab 01.03.2018, 01.04.2019 und 01.03.2020 veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 21.09.2018, Az. IV C 5 – S 2353/16/10005, Abruf-Nr. 204623 ). |
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