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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Das ist bei der steuerfreien Überlassung eines Jobtickets und bei der Bezuschussung zu beachten

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg und Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de

    | Unternehmen überlassen Arbeitnehmern, die mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren, häufig ein Jobticket für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder bezuschussen Fahrkarten, die der Arbeitnehmer gekauft hat. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Jobticket oder der Barzuschuss des Arbeitgebers lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben. LGP erläutert nachfolgend, worauf es ankommt und was Unternehmen in der Praxis wissen müssen. |

    Die Steuerbegünstigung nach § 3 Nr. 15 EStG

    Seit dem 01.01.2019 sind zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährte Arbeitgeberleistungen

    • a) für Fahrten des Arbeitnehmers mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten zu einem Sammelpunkt oder einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet und