· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Dem Lohnsteuerprüfer bei drei gängigen Gestaltungen Paroli bieten
| Steuerfreie und steuerbegünstigte Gehaltsextras stehen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern hoch im Kurs. Damit Lohnsteuerprüfer im Einzelfall nicht querschießen, sollten Sie drei Sachverhalte kennen, die derzeit besonders im Fokus stehen. |
Gesundheitsförderungsmaßnahme: Reisekosten nicht begünstigt
Arbeitgeber dürfen Mitarbeitern pro Jahr Leistungen zur Gesundheitsförderung von bis zu 500 Euro zuwenden, ohne dass dafür Steuern und Sozialabgaben fällig werden. Voraussetzung: Die Maßnahmen müssen zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden und den Anforderungen des SGB V entsprechen (§ 3 Nr. 34 EStG; Details in LGP 5/2016, Seite 84).
Wichtig | Nicht unter die Begünstigung § 3 Nr. 34 EStG fallen Fahrt- und Übernachtungskosten, die der Arbeitgeber anlässlich solcher Gesundheitsförderungsmaßnahmen übernimmt. Auch die steuerfreie Erstattung als Reisekosten nach § 3 Nr. 16 EStG scheidet aus, weil die Reisekosten als nicht betrieblich veranlasst gelten. Aus der Übernahme entsprechender Kosten muss der Arbeitgeber also Lohnsteuer und Sozialabgaben abführen.
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