· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG ‒ BMF liefert Umsetzungshilfe
von StB Dipl.-Finw. (FH) Susanne Weber, WTS Steuerberatungsges. mbH, München
| Gesunde Mitarbeiter sind eine unverzichtbare Voraussetzung für ein erfolgreiches Unternehmen. Betriebliche Gesundheitsförderung ist daher heutzutage für viele Unternehmen ein Muss. Das BMF hat jetzt eine „Umsetzungshilfe“ herausgegeben, unter welchen Umständen Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei sind. Die Details erfahren Sie nachfolgend. |
Leistungen müssen eigenbetrieblichem Interesse dienen
So viel vorweg: Gänzlich steuer- und sozialversicherungsfrei sind Zahlungen des Arbeitgebers für betriebliches Gesundheitsmanagement, wenn es sich um Leistungen handelt, die ganz überwiegend seinem eigenbetrieblichen Interesse dienen. Die Voraussetzungen des § 3 Nr. 34 EStG sind hier erst gar nicht zu prüfen. Das BMF hat jetzt eine Übersicht erstellt, welche Arbeitgeberleistungen dieses „Siegel“ verdienen (BMF, Schreiben vom 20.04.2021, Az. IV C 5 ‒ S 2342/20/10003 :003, Abruf-Nr. 221954).
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