· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Die Pauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen und die 15-Tage-Regelung: Vorsicht Steuerfalle!
von Dipl.-Finanzwirt Tobias Arndt, Wermelskirchen
| Arbeitgeber, die Mitarbeitern einen Zuschuss zu den Kosten für die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte zahlen und diese Zahlungen mit 15 Prozent pauschal versteuern (wollen), müssen seit 2022 prüfen, ob der jeweilige Arbeitnehmer voraussichtlich an fünf Arbeitstagen pro Woche am Ort der ersten Tätigkeitsstätte tätig werden soll. Dies hat zur Folge, dass die 15-Tage-Regelung etwa bei regelmäßiger Tätigkeit im Home-Office oder bei Kurzarbeit nicht mehr uneingeschränkt angewandt werden darf. LGP macht Sie anhand von Beispielen mit den Details vertraut. |
Die Pauschalierungsregelung in § 40 Abs. 2 S. 2 EStG
Der Arbeitgeber kann die anfallende Lohnsteuer gemäß § 40 Abs. 2 S. 2 EStG mit einem Steuersatz von 15 Prozent pauschalieren, wenn er
- Fahrtkostenzuschüsse als zusätzlichen Barlohn zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auszahlt oder
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