17.05.2021 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Ein-Euro-Kaufvertrag: Gestaltungsmissbrauch nach § 3 Nr. 45?
| Die Finanzverwaltung will vom BFH wissen, ob in folgendem Fall von einem rechtlichen Gestaltungsmissbrauch im Sinne des § 42 AO auszugehen ist: Der Arbeitnehmer verkauft sein Mobiltelefon an seinen Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von einem Euro. Der Arbeitgeber stellt anschließend das Mobiltelefon dem Arbeitnehmer im Rahmen eines Vertrags auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung und übernimmt die entstehenden Kosten für den privaten Mobilfunkvertrag. |
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