22.07.2022 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Einholung von Führungszeugnissen: Kosten steuerfrei erstattbar?
| Kostenerstattungen eines Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer für die Einholung erweiterter polizeilicher Führungszeugnisse zum Zweck der Prävention gegen sexualisierte Gewalt sind kein Arbeitslohn, sondern steuerfreier Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG. Diese Auffassung vertritt das FG Münster. Letztlich entscheiden wird dies aber der BFH. |
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