03.08.2017 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Erholungsbeihilfe: „Ausbildung“ im Monat der Auszahlung
| Ein Leser fragt: Ein Arbeitnehmer bekommt seit Jahren Erholungsbeihilfen. In diesem Jahr beendet sein Kind die Ausbildung. Es ist im Monat der Auszahlung und Abrechnung noch in Ausbildung, im Monat des Urlaubantritts nicht mehr. Muss die Voraussetzung „steuerliches Kind“ im Monat der Auszahlung oder im Monat des Urlaubantritts vorliegen? |
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