· Nachricht · Arbeitgeberleistungen
In welcher Höhe sind Fahrtkosten mit der Bahn steuerfrei möglich?
| Ein Leser fragt: Der Arbeitnehmer fährt mit der Bahn. Die Kosten laut Fahrschein betragen monatlich 120 Euro. Bisher hat der Arbeitgeber entsprechend der Entfernungspauschale einen Fahrtkostenzuschuss steuerfrei ausgezahlt und mit 150 Euro nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG pauschal versteuert ‒ was dem Werbungskostenabzug entspricht. Wie verhält es sich seit 01.01.2019 mit der Versteuerung ‒ 120 Euro nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei auszahlen und 30 Euro pauschal versteuern? Die Antwort gibt Steuerberater Volker Grasmück. |
Antwort | Hinsichtlich der Steuerfreiheit ist zu unterscheiden:
- Bei öffentlichen Verkehrsmitteln durfte der Arbeitgeber u. E. bisher nur 120 Euro pauschalieren. So bestimmt es R 40.2 Abs. 6 LStR: Die Lohnsteuer kann mit 15 Prozent pauschaliert erhoben werden (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG). Maßgeblich für die Höhe des pauschalierbaren Betrags sind die tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten Wohnung ‒ erste Tätigkeitsstätte, jedoch höchstens der Betrag, den der Arbeitnehmer als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG geltend machen könnte. 30 Euro hätten daher bisher individuell versteuert werden müssen.
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