· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Job-Roller: Diese steuerlichen Spielregeln gelten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Die Mobilitätsbedürfnisse sind im Wandel, immer mehr Arbeitgeber denken um. In den Unternehmen halten mehr und mehr Zweiräder Einzug. Vor allem in Großstädten ganz hoch im Kurs: Roller. Solche überlassen auch immer mehr Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern, quasi als Pendant zum klassischen Dienstwagen, egal ob Ottomotorisiert oder in der E-Variante. Aber wie sieht es mit den Steuervorteilen beim Job-Roller aus? LGP stellt die steuerlichen Spielregeln für Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor. |
Das passiert beim Arbeitgeber durch die Roller-Überlassung
Beim Arbeitgeber wirkt sich die Überlassung eines Rollers wie folgt aus:
- Will der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen Roller überlassen, muss er diesen zuvor entweder leasen, mieten oder kaufen. Alle dabei getätigten Aufwendungen berechtigen zum Betriebsausgabenabzug und mindern den zu versteuernden Gewinn des Arbeitgebers. Das gilt auch für alle Folgeaufwendungen im Zusammenhang mit dem Roller wie z. B. Ladestrom, Versicherungen, Reparatur- und Wartungskosten.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig