· Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Können Fahrräder auch für Familienangehörige der Arbeitnehmer überlassen werden?
von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alfter/Bonn
| (Elektro-)Fahrräder sind ein sehr beliebtes Gehaltsextra. Der Gesetzgeber hat die steuerlichen Rahmenbedingungen zum 01.01.2019 mit § 3 Nr. 37 EStG optimiert. In der Praxis stellt sich die Frage, wer von der Überlassung eines (Elektro-)Fahrrads profitieren kann ‒ auch Familienangehörige? |
Frage: Ich bekam die Info, dass Arbeitgeber Fahrräder auch Familienangehörigen ihrer Arbeitnehmer zur Verfügung stellen können. Wie ist die lohnsteuerliche Rechtslage?
Antwort: Seit 2019 können Arbeitgeber ein oder auch mehrere Fahrräder bzw. Elektrofahrräder, die noch nicht als Kfz gelten, nach § 3 Nr. 37 EStG steuerfrei überlassen, wenn dies zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt. Hingegen ist eine Überlassung steuerpflichtig und individuell zu versteuern, wenn dies gegen eine Gehaltsumwandlung geschieht.
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