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  • 10.05.2021 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Kosten für elektronischen Heilberufsausweis

    | Es liegt ein ganz überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers und somit kein Arbeitslohn vor, wenn der Arbeitgeber die Kosten für den Erwerb des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) durch seine in Heilberufen tätigen Arbeitnehmer übernimmt. Dies stellt das FinMin Thüringen klar. |

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