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  • 19.09.2018 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Krankenzusatzversicherungen: Bar- oder Sachlohn je nach Fall

    | Arbeitgeberfinanzierte Beiträge zu Krankenzusatzversicherungen der Arbeitnehmer sind Sachlohn, wenn der Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags ausschließlich Versicherungsschutz verlangen kann. In diesem Fall ist die 44-Euro-Sachbezugsfreigrenze nutzbar. Demgegenüber sind Zuschüsse des Arbeitgebers zu einer Krankenzusatzversicherung der Arbeitnehmer Barlohn. Dies hat der BFH in 2 Urteilen entschieden. |