· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Lohnsteuerliche Spielregeln bei der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Wohnraum
von StB Andreas Müller, PWC, München
| Dort, wo die deutsche Wirtschaft boomt, ist Wohnraum knapp. Unternehmen, die Arbeitnehmer suchen, locken deshalb auch damit, dass sie Wohnraum unentgeltlich oder verbilligt überlassen oder bezuschussen. Je nach Branche und Fall unterschiedlich ausgeprägt. Die Spanne reicht von der Wohnraumüberlassung in einer Gemeinschaftsunterkunft bis zur Erstattung von Kosten für ein Mietshaus. Das hat lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen. Erfahren Sie nachfolgend die Einzelheiten dazu und lernen Sie die lohnsteuerlichen Spielregeln kennen. |
Wohnraumüberlassung als geldwerter Vorteil
Bei der verbilligten oder kostenlosen Überlassung handelt es sich um einen geldwerten Vorteil (Sachbezug), der dem Lohnsteuerabzug unterliegt. Ist der Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig, fallen zusätzlich Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung an.
Für die Bewertung des geldwerten Vorteils ist entscheidend, ob der Arbeitgeber eine Wohnung oder eine Unterkunft zur Verfügung stellt.
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