· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Mehr netto: Freiwilliges Weihnachts- oder Urlaubsgeld in Fahrtkostenzuschuss umwandeln
| Wollen Arbeitgeber auf freiwilliger Basis ein Weihnachts- oder Urlaubsgeld zahlen, kommt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben nicht mehr viel beim Arbeitnehmer an. Das lässt sich mit der Umwandlung in einen Fahrtkostenzuschuss vermeiden. Eine Win-Win-Situation: Der Arbeitnehmer bekommt mehr und der Arbeitgeber zahlt geringere Sozialabgaben. |
Der steuer- und arbeitsrechtliche Hintergrund
Arbeitgeber können Arbeitnehmern Fahrtkosten bis zur Höhe der Entfernungspauschale erstatten und pauschal mit 15 Prozent versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG). Voraussetzung ist, dass die Fahrtkosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Im Umkehrschluss bedeutet das: Arbeitslohn, der aufgrund des Arbeitsvertrags oder aus betrieblicher Übung geschuldet wird, kann nicht umgewandelt und pauschal versteuert werden.
Wichtig | Die Zahlung ist freiwillig, wenn sich aus dem Arbeitsvertrag kein Anspruch auf ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld und auch nicht auf ein 13. Gehalt oder eine Jahressonderzahlung ergibt. Außerdem darf sich der Anspruch nicht aus einer betrieblichen Übung ergeben. Diese würde eintreten, wenn drei Jahre in Folge eine freiwillige Zahlung ohne Widerrufsvorbehalt geleistet wird (BAG, Urteil vom 28.5.2008, Az. 10 AZR 274/07; Abruf-Nr. 083831).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig