22.07.2021 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen
Nettolohnmodelle: Gilt Zusätzlichkeitserfordernis rückwirkend?
| Ein Leser fragt: Im Betrieb wurde im Jahr 2018 eine Nettolohnoptimierung durchgeführt. Der reguläre Bruttoarbeitslohn wurde herabgesetzt, stattdessen wurden steuerfreie bzw. pauschal besteuerte Zuschüsse für Energiekosten, Internetpauschale, Fahrtkosten, Erholungsbeihilfe usw. gewährt. Der Lohnsteuerprüfer beanstandet diese Nettolohnoptimierung, weil es sich um keine zusätzliche Leistung des Arbeitgebers handele. Ist dies zutreffend? Denn der § 8 Abs. 4 EStG wurde ja erst später eingeführt. |
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