· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Neue Umzugskostenpauschalen ab 01.03.2016 bzw. 01.02.2017
| Arbeitgeber können Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Umzug an einen anderen Ort entstehen, steuerfrei erstatten. Das BMF hat rückwirkend zum 01.03.2016 die umzugsbedingten Unterrichtskosten sowie die sonstigen Umzugsauslagen erhöht. Gleichzeitig hat es die Pauschalen veröffentlicht, die ab 01.02.2017 gelten. |
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Verheiratete, Lebenspartner und Gleichgestellte i. S. d. § 10 Abs. 2 BUKG | Ledige | für Personen in häuslicher Gemeinschaft je | Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten | |
01.03.2015 bis 29.02.2016 | 1.460 Euro | 730 Euro | 322 Euro | 1.841 Euro |
01.03.2016 bis 31.01.2017 | 1.493 Euro | 746 Euro | 329 Euro | 1.882 Euro |
Ab 01.02.2017 | 1.528 Euro | 764 Euro | 337 Euro | 1.926 Euro |
Wichtig | Zieht ein Arbeitnehmer innerhalb von fünf Jahren das zweite Mal aus beruflichen Gründen um, erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent.
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