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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Neue Umzugskostenpauschalen ab 01.03.2016 bzw. 01.02.2017

    | Arbeitgeber können Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Umzug an einen anderen Ort entstehen, steuerfrei erstatten. Das BMF hat rückwirkend zum 01.03.2016 die umzugsbedingten Unterrichtskosten sowie die sonstigen Umzugsauslagen erhöht. Gleichzeitig hat es die Pauschalen veröffentlicht, die ab 01.02.2017 gelten. |

     

    • Inländische Pauschal- und Höchstbeträge für sonstige Umzugsauslagen

    Verheiratete, Lebenspartner und Gleichgestellte i. S. d. § 10 Abs. 2 BUKG

    Ledige

    für Personen in häuslicher Gemeinschaft je

    Höchstbetrag für umzugsbedingte Unterrichtskosten

    01.03.2015 bis 29.02.2016

    1.460 Euro

    730 Euro

    322 Euro

    1.841 Euro

    01.03.2016 bis 31.01.2017

    1.493 Euro

    746 Euro

    329 Euro

    1.882 Euro

    Ab 01.02.2017

    1.528 Euro

    764 Euro

    337 Euro

    1.926 Euro

     

     

    Wichtig | Zieht ein Arbeitnehmer innerhalb von fünf Jahren das zweite Mal aus beruflichen Gründen um, erhöht sich die Pauschale um 50 Prozent.