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  • 01.04.2019 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Rabattfreibetrag für Tagesfreifahrkarte eines Ruhestandsbeamten

    | Der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro nach § 8 Abs. 3 S. 2 EStG ist auch einem Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) zu gewähren, der geldwerte Vorteile in Gestalt von Freifahrkarten für den inländischen Fernverkehr als Tagesticket erhält. Dies hat das FG Hessen entschieden. Das letzte Wort hat der BFH. |