· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Sachbezug oder Geldleistung ‒ Das wird vom Finanzamt (noch) als Sachbezug akzeptiert
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de
| Die Rechtsprechung des BFH und anschließende Anpassung von § 8 Abs. 1 EStG haben das Thema „Sachbezug oder Geldleistung“ so umstritten gemacht wie selten zuvor. Oft stellt sich in der Praxis die Herausforderung, insbesondere Gutscheine und Geldkarten zutreffend in Sachbezug oder Geldleistung zu unterscheiden. Auch ein BMF-Schreiben vom 13.04.2021 konnte die Unsicherheit nicht beseitigen. Deshalb hat das BMF jetzt noch einmal nachgebessert. LGP erläutert das Schreiben vom 15.03.2022 und zeigt schematisch, was noch als Sachbezug akzeptiert wird. |
Sachbezüge ‒ verschiedene Formen und Begünstigungen
Die Abgrenzung von Sachbezug oder Geldleistung ist wichtig. Geldleistungen sind ab dem ersten Euro steuer- und beitragspflichtig. Dagegen winken für Sachbezüge Vergünstigungen; z. B. die Anwendung der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro oder die Pauschalierung nach § 37b EStG mit einem Steuersatz von 30 Prozent.
In der Praxis waren trotz des BMF-Schreibens vom 13.04.2021 viele Anwendungsfragen offengeblieben. Hier justiert das BMF nun nach (BMF, Schreiben vom 15.03.2022, Az. IV C 5 ‒ S 2334/19/10007 :007; Abruf-Nr. 228328).
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