· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Sachbezugsfreigrenze und Pauschalierung nach § 37b EStG: Was gilt bei Sachbezügen über 50 Euro?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
| Sachbezüge sind bis zur Höhe von 50 Euro steuerfrei (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG). Doch was gilt, wenn höhere Sachbezüge gewährt und für diese eine Pauschalierung nach § 37b Abs. 2 EStG gewählt wird? |
Frage: Ein Arbeitnehmer erhält einen steuerfreien Tankgutschein über 50 Euro (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG). Der Arbeitgeber möchte parallel einen Firmenfitnessvertrag anbieten (Sachbezug 40 Euro). Er fragt sich, ob bei einer Lohnsteuerpauschalierung nach § 37b EStG die Sachbezugsfreigrenze von 50 Euro weiter anwendbar ist oder ob er den vollen Sachbezug von 90 Euro der pauschalen Lohnsteuer unterwerfen muss.
Antwort: Der Arbeitgeber kann den Firmenfitnessvertrag von 40 Euro nach § 37b Abs. 2 EStG pauschalieren und diese 40 Euro den Sozialabgaben unterwerfen. Dann bleibt der Tankgutschein weiter steuer- und beitragsfrei.
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