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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    So können Arbeitgeber die Kinderbetreuung steuer- und sozialabgabenfrei bezuschussen

    von Steuerberater, Dipl. Finanzwirt (FH) Michael Heuser, Alter/Bonn

    | Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss für den Kindergarten, für eine Kita oder auswärtige Tagesmutter steuer- und abgabenfrei gewähren möchten, sollten die Regelungen und Besonderheiten kennen. |

    Voraussetzungen der Steuer- und Beitragsfreiheit

    Kinderbetreuungszuschüsse kann der Arbeitgeber unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 33 EStG steuer- und beitragsfrei auszahlen. Der Zuschuss ist der Höhe nach unbegrenzt.

     

    Begünstigte Leistungen

    Die Steuerfreiheit für den Arbeitgeberzuschuss gilt ausdrücklich nur für Leistungen zur Unterbringung und Betreuung einschließlich Verpflegung (R 3.33 Abs. 1 S. 1 LStR). Nicht begünstigt sind dagegen die Leistungen für die Beförderung zur Einrichtung, für Unterricht sowie die bloße Vermittlungsleistung des Arbeitgebers hinsichtlich einer Betreuungseinrichtung (R 3.33 Abs. 2 S. 5 und 6 LStR).