· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Steuerbegünstigte Gehaltsextras richtig gestalten und nicht in die 44-Euro-Falle tappen!
| Steuerbegünstigte Gehaltsextras sind sehr beliebt. Die Benzingutschein-Entscheidungen des BFH werden ein Übriges tun. Die „Lohnsteuer-Richtlinien 2011“ schränken aber die Anwendung der 44-Euro-Freigrenze für steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge ein. Das hat zur Folge, dass die 44-Euro-Falle schneller zuschnappen kann. Passen Sie deshalb auf, dass dies nicht passiert. |
Neue Bewertungsregelungen ab 2011
Sachbezüge, die mit dem ortsüblichen Endpreis am Abgabeort bewertet werden (§ 8 Abs. 2 Satz 1 EStG), sind bis zu einer Freigrenze von 44 Euro monatlich steuerlich nicht als Arbeitslohn zu erfassen. Wird der Wert überschritten, liegt in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn vor.
Für die Berechnung ist auf den einzelnen Kalendermonat abzustellen. Die Freigrenze darf also nicht auf einen Jahresbetrag hochgerechnet werden. Mehrere Sachbezüge, die dem Arbeitnehmer im jeweiligen Dienstverhältnis während eines Monats zufließen, sind zusammenzurechnen. Dabei sind nun auch die Sachbezüge einzubeziehen, bei denen der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach den individuellen Merkmalen des Arbeitnehmers einbehält (R 8.1 Abs. 3 LStR 2011).
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