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  • 19.09.2018 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Überlassung eines betrieblichen Smartphones und privater Mobilfunkvertrag

    | Sind die laufenden Kosten für die Benutzung eines betrieblichen Smartphones nach § 3 Nr. 45 EStG lohnsteuerfrei, wenn der Mobilfunkvertrag auf den Arbeitnehmer lautet und der Arbeitgeber den Mobilfunkvertrag bezuschusst. Nein, meint LGP. Anders sieht es das „Lexikon für das Lohnbüro“. |