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  • 27.02.2018 · Nachricht · Arbeitgeberleistungen

    Überlassung von PC, Handy & Co: Steuerfalle bei Leasing kennen

    | Betriebliche Telekommunikationsgeräte wie PC, Tablet oder Smartphone kann der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerfrei überlassen. Das regelt § 3 Nr. 45 EStG. Aufpassen müssen Arbeitgeber, wenn sie die Geräte leasen und der Leasingvertrag vorsieht, dass der Arbeitnehmer das Gerät nach Ende der Laufzeit zu einem sehr geringen Preis kaufen kann. Dann wird die Überlassung lohnsteuerpflichtig, so jedenfalls das FG Sachsen. |