· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Überlassung von Wohnraum: Sonderfall doppelte Haushaltsführung und Umzugskosten
von StB Andreas Müller, PWC, München
| Mit steigendem Fachkräftemangel müssen Unternehmen einiges bieten, um neue Arbeitnehmer für sich zu gewinnen. Sie können punkten, wenn sie Arbeitnehmern deren Umzug finanzieren oder eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort bezuschussen. Das Schöne daran: Das ist in weitem Rahmen steuer- und sozialabgabenfrei möglich. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen Arbeitgeber dabei erfüllen müssen und wo die Grenzen sind. |
Steuerfreie Erstattungen für einen doppelten Haushalt
Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz so weit von der Familienwohnung entfernt liegt, dass ein tägliches Pendeln nicht möglich oder nicht rentabel ist, erhalten oft vom Arbeitgeber Wohnkosten am Ort der ersten Tätigkeitsstätte erstattet. Das ist steuerfrei möglich, wenn beim Arbeitnehmer eine anerkannte doppelte Haushaltsführung vorliegt und die Kosten seine abziehbaren Werbungskosten nicht übersteigen (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 i. V. m. § 3 Nr. 16 EStG, R 9.11 LStR). Insofern muss der Arbeitgeber sich zunächst vergewissern, dass die Voraussetzungen einer beruflich bedingten doppelten Haushaltsführung vorliegen:
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