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  • · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Vergünstigte Flugreisen: Neue Berechnungsgrundlagen für „Fkm-Regelung“ ab 2013

    | Gewähren Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge, kann der geldwerte Vorteil nach der „Flugkilometer(Fkm)-Regelung“ ermittelt werden. Der dabei anzusetzende Wert je Flugkilometer wurde jetzt für die Jahre 2013 bis 2015 bekannt gegeben. |

    Anwendung des Rabattfreibetrags

    Wendet eine Airline ihren Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt Flüge zu, die unter gleichen Bedingungen auch betriebsfremden Personen angeboten werden, sind die für Rabatte geltenden Grundsätze (vier Prozent Abschlag + Rabattfreibetrag) anzuwenden.

     

    • Beispiel

    Eine Airline wendet ihren Arbeitnehmern Flugtickets im Wert von 400 Euro aus dem üblichen Produktportfolio zu, das heißt ohne Einschränkungen des Reservierungsstatus. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe des üblichen Verkaufspreises, wobei neben dem gesetzlichen Bewertungsabschlag von vier Prozent der Rabattfreibetrag von 1.080 Euro abzuziehen ist (§ 8 Abs. 3 EStG). Es ergibt sich folgende Berechnung:

    Ticketpreis

    400 Euro

    ./. Abschlag 4 %

    16 Euro

    ./. Anteiliger Rabattfreibetrag

    384 Euro

    Geldwerter Vorteil

    0 Euro