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  • 25.02.2016 · Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen

    Wirtschaft fordert bessere Bedingungen für Gesundheitsförderung

    | Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft fordern in einem aktuellen Schreiben an das BMF (Abruf-Nr. 146359 ) eine Klarstellung, dass Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung – unabhängig von ihrer Höhe – keinen Arbeitslohn darstellen, wenn diese Maßnahmen „im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“ durchgeführt werden. Ferner setzen sie sich dafür ein, die Obergrenze von 500 Euro in § 3 Nr. 34 EStG zu streichen. |