· Fachbeitrag · Arbeitgeberleistungen
Zuschuss für Werbung auf dem privaten Pkw des Arbeitnehmers steuerlich richtig gestalten
von StB Dipl.-Finw. Michael Heuser, Alfter/Bonn
| In manchen Unternehmen machen die Arbeitnehmer Werbung für ihr Unternehmen. Dies geschieht in Form von Beschriftungen, Aufklebern oder Kennzeichenhaltern mit Werbeaufdruck. LGP erläutert Ihnen nachfolgend, welche steuerlichen Hürden Unternehmen dabei nehmen müssen. |
Werbung für den eigenen Arbeitgeber
Machen die Arbeitnehmer auf ihrem Auto für ihren Arbeitgeber Werbung, stellt sich die Frage, ob es sich um eine sonstige Leistung nach § 22 EStG handelt oder ob aufgrund der Nähe zum Dienstverhältnis die Vergütung als Arbeitslohn zu qualifizieren ist. Im ersten Fall wäre die Finanzspritze bis zu 255 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei. Im zweiten Fall würde diese Freigrenze nicht gelten.
Der aktuelle Fall vor dem FG Münster
Genau mit diesem Thema musste sich das FG Münster befassen. Dort hatten einige Arbeitnehmer Aufkleber auf dem Kofferraumdeckel angebracht, andere benutzten lediglich Kennzeichenhalter mit Werbeaufdruck. Vorgaben hinsichtlich der zu erbringenden jährlichen Fahrleistung sowie Altersbeschränkungen beim Fahrzeug gab es nicht. In beiden Fällen erhielten die beteiligten Arbeitnehmer eine pauschale Vergütung von 255 Euro im Jahr. Die Werbevereinbarung war jeweils auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses befristet.
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