· Fachbeitrag · Arbeitnehmerdarlehen
Arbeitnehmer gewährt Arbeitgeber Darlehen: Wann sind die Darlehenszinsen Arbeitslohn?
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage, www.steuer-webinar.de und Dipl.-Finanzwirt Jan-Philipp Muche, Hameln
| Im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber werden immer wieder Darlehen gewährt. Im Fokus der Finanzverwaltung steht dann der Zins: Wird ein dem Arbeitgeber gewährtes Darlehen überaus hoch verzinst oder verlangt der Arbeitgeber bei einem Darlehen an den Arbeitnehmer einen sehr niedrigen Zins, kann ein verdeckter Lohnbestandteil entstehen. Wird dies bei einer Lohnsteueraußenprüfung aufgedeckt, kommt es zur Haftung. LGP stellt die Grundsätze in einer zweiteiligen Serie vor. Im ersten Teil geht es um die Fälle, in denen der Arbeitnehmer das Darlehen gewährt. |
Arbeitnehmer gewährt dem Arbeitgeber ein Darlehen
Benötigt der Arbeitgeber Fremdkapital, kommt es immer mehr in Mode, die eigenen Arbeitnehmer mit ins Boot zu nehmen. Denn gewähren diese dem Arbeitgeber ein Darlehen, werden sie einerseits deutlich stärker ans Unternehmen gebunden. Andererseits profitieren sie durch die vereinbarte Verzinsung von dem Unternehmenserfolg. Nicht selten werden von Arbeitnehmern gewährte Darlehen daher höher verzinst, als der Arbeitgeber für das Fremdkapital bei einer Bank zahlen bzw. der Arbeitnehmer anderweitig für sein Vermögen erhalten würde (sonst würde er das Geld ja dort anlegen).
Steuerliche Einordung des Darlehens
Die grundsätzliche steuerliche Einordnung entsprechender Darlehensverhältnisse ist einfach.
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