· Fachbeitrag · Arbeitsentgelt/Dienstwagen
Geschäftsführer: Wenig Lohn und teure Fahrzeuge
| In der April-Ausgabe 2014 hat „LGP“ darüber berichtet, dass der BFH ein Arbeitsverhältnis nicht anerkennt hat, bei dem der Ehegatte neben einem niedrigen Lohn einen unverhältnismäßig teuren Dienstwagen erhalten hat. Ein Leser möchte wissen, ob und wie diese Rechtsprechung auf Arbeitsverhältnisse in Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) zu übertragen ist. |
Frage: Einer unserer angestellten GmbH-Geschäftsführer erhält neben einem niedrigen Gehalt von 500 Euro zwei Pkw gestellt. Einen nutzt er selbst, einen seine Ehefrau, die nicht bei der GmbH beschäftigt ist. Welche Auswirkungen hat dieser Sachverhalt im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung?
Antwort: Die Rechtsprechung zum Ehegatten-Arbeitsverhältnis ( BFH, Beschluss vom 21.1.2014, Az. X B 181/13 ; Abruf-Nr. 140714 ) lässt sich auf einen GmbH-Geschäftsführer und dessen Ehefrau übertragen, wenn der angestellte Geschäftsführer an der GmbH beteiligt ist.
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