· Fachbeitrag · Arbeitslohn
Aktienausgabe nach einer Sanierung ist lohnsteuerpflichtig
| Überträgt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Aktien als Dank für ihren Beitrag an der Sanierung des Unternehmens (Lohnverzicht) und den hierdurch erzielten Gewinn aus dem Verkauf des Unternehmens, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. In dem Zusammenhang spielt es nach Ansicht des FG München keine Rolle, dass die Sonderzuwendung jedem Mitarbeiter in gleicher Höhe und selbst Mitarbeitern zustand, die sich im Zeitpunkt der Zuwendung in Mutterschutz befanden. |
Für die Annahme von Arbeitslohn ist ausreichend, dass die Leistung des Arbeitgebers als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft des Mitarbeiters anzusehen ist. Dabei muss es sich nicht um eine Gegenleistung für eine konkrete Tätigkeit des Arbeitnehmers handeln (FG München, Urteil vom 25.10.2011, Az. 13 K 515/09; Abruf-Nr. 120517; rechtskräftig).