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  • 23.08.2018 · Nachricht · Arbeitslohn

    „Echter“ Schadenersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung ist kein Arbeitslohn

    | Arbeitslohn liegt nicht vor, wenn dem Arbeitnehmer ein Schaden ersetzt wird, den dieser infolge einer Verletzung arbeits- oder sonstiger zivilrechtlicher (Fürsorge-)Pflichten oder einer unerlaubten Handlung des Arbeitgebers tatsächlich erlitten hat. Das stellt der BFH im Fall einer Ersatzzahlung klar, die der Haftpflichtversicherer des Arbeitgebers nach einer überhöhten Einkommensteuerfestsetzung an den Arbeitnehmer gezahlt hatte. |