30.05.2017 · Nachricht · Arbeitslohn
Kostenübernahme für Teilnahme an „Sensibilisierungswoche“
| Erneut befasst sich der BFH mit der Frage, ob es sich um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, wenn der Arbeitgeber die Kosten seiner Arbeitnehmer für die Teilnahme an einwöchigen Seminaren zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil übernimmt. Der BFH hatte solche Aufwendungen für eine „Sensibilisierungswoche“ bereits in der Vergangenheit als Arbeitslohn eingestuft. Es ist somit nicht zu erwarten, dass er in dem neuen Verfahren anders entscheidet. |
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