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  • 16.12.2015 · Fachbeitrag · Arbeitslohn

    Offshore-Plattform: Kostenlose Verpflegung ist kein Arbeitslohn

    | Stellt der Betreiber einer Offshore-Plattform seinen Arbeitnehmern Mahlzeiten unentgeltlich zur Verfügung und kann er nachweisen, dass er ein besonderes betriebliches Interesse an der Verpflegung hat, handelt es sich bei den Mahlzeiten nicht um Arbeitslohn, so das FG Hamburg. |